Realschule Halden

Schulordnung

Unsere Leitidee:

„Die Schulgemeinschaft der Realschule Halden möchte, dass die Schülerinnen und Schüler sich in einer gewalt– und angstfreien Atmosphäre selbstverantwortlich und in Verantwortung für den anderen in einer sich ständig wandelnden Welt qualifizieren.“

Grundlagen

Die städtische Realschule Halden ist unsere Schule. Lehrerschaft, Schülerschaft und Eltern bilden eine Schulgemeinschaft. Sie haben unterschiedliche Wünsche und Interessen und kommen mit verschiedenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen. Alle möchten in einer angenehmen Atmosphäre arbeiten, sich wohlfühlen und ihre Persönlichkeit frei entfalten. Dies lässt sich nur verwirklichen, wenn alle

einander Toleranz, Achtung und Rücksicht entgegenbringen,
offen und angstfrei miteinander umgehen können,
darauf achten, dass niemand benachteiligt, ausgeschlossen oder ausgegrenzt wird,
bei Bedarf Hilfe bekommen, anbieten und annehmen,
bemüht sind, Konflikte friedlich zu lösen,
das Eigentum der anderen achten und das Schuleigentum pfleglich behandeln,
das Schulgebäude und den Schulhof sauber halten und
darauf achten, keine Energie zu verschwenden.

Waffen jeglicher Art, Drogen und Alkohol sind an unserer Schule verboten.

Die Schulordnung ist Beschluss der Schulkonferenz, d. h. sie ist unter Mitwirkung von Schülerschaft, Eltern sowie Lehrerschaft entstanden und somit für alle verbindlich. Alleachten auf die Einhaltung der Regeln und akzeptieren Maßnahmen, die ein Nichteinhaltennach sich ziehen.

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Verhalten zu Beginn des Unterrichts

Die Schülerschaft hält sich vor dem Unterricht auf dem Schulhof auf und wird ab 7:45 Uhr beaufsichtigt. Bei ungünstiger Witterung gibt es die Möglichkeit, sich in der Pausenhalle aufzuhalten.
Zum Unterrichtsbeginn sind alle in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen pünktlich anwesend.
Ist die Lehrkraft zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht im Klassenzimmer, wird das Sekretariat informiert.
Vor Beginn der Stunde stellt jede Lerngruppe die mit der Lehrkraft verabredete Sitzordnung her.
Außerdem liegen alle erforderlichen Arbeitsmaterialien auf dem Tisch. Danach wird der Arbeitsplatz nur noch nach Absprache verlassen.
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Verhalten während des Unterrichts
Alle verhalten sich so, dass sich niemand gestört fühlt bzw. am Lernen gehindert wird.
Essen, Getränke, Spielsachen liegen nicht auf dem Tisch. Es wird weder getrunken, gegessen noch Kaugummi gekaut.
Alle sind für die Sauberkeit und die pflegliche Behandlung ihrer Sitz- und Arbeitsplätzeverantwortlich. Mängel und Sachbeschädigungen werden der Lehrkraft sofort gemeldet.
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Verhalten am Ende des Unterrichts

Alle verlassen den Klassenraum/den Fachraum zu Beginn der Pause so, wie sie ihn auch vorzufinden wünschen – sauber und ordentlich.
Der Tafeldienst reinigt die Tafel.
Nach Unterrichtsende fegt der Ordnungsdienst und beseitigt den Müll.  
Am Ende des Schultages werden die Stühle hochgestellt und der Arbeitsplatz wird sauber verlassen. Die Fenster werden geschlossen.
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Verhalten während der Pausen

Treppen und Flure sind Zuwege und Fluchtwege, deshalb darf man dort nicht verweilen, sitzen oder spielen.
Die Schülerschaft darf in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen, außer in der Mittagspause mit schriftlicher Genehmigung der Eltern ab Jg. 7.
Skateboards, Rollschuhe, Inliner, Roller u. ä., Glasflaschen sowie andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
Ballspiele sind nur auf dem Schulhof erlaubt. Es dürfen nur Softbälle ohne Beschichtung genutzt werden.
Wegen der großen Unfallgefahren sind das Rennen und Toben im Gebäude, sowie Schneeballwerfen, Schubsen, Ringkämpfe und Boxen verboten!
Der Aufenthalt in den Toilettenräumen und –vorräumen ist zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nicht gestattet.
Die Schülerschaft hält sich während der Pausen nicht im Unterrichtsraum auf.
Die Unterrichtsräume werden abgeschlossen.
Die Lehrkräfte sollten nur in besonderen Angelegenheiten in der zweiten Pause aufgesucht werden.
Auch die Lehrkräfte der Grundschule dürfen der Schülerschaft der Realschule Halden Weisungen im Rahmen der Pausenaufsicht erteilen.
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Verhalten bei Stunden- und Klassenwechsel

Zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden die Klassenräume von der Schülerschaft nicht verlassen, wenn nicht auf Grund von Fachunterricht ein Raumwechsel notwendig wird. Alle bereiten ihren Arbeitsplatz für die nächste Stunde vor.
Vor den Fachräumen und auf dem Weg dorthin verhalten sich alle ruhig, um niemandenzu stören.
Der Durchgang des Flures vor dem Verwaltungsbereich ist grundsätzlich für die Schülerschaft nicht gestattet.
Vor der ersten, dritten und fünften Stunde stellen sich alle Klassen der Jg. 5 und 6 in Zweierreihen vor dem Neubau auf, um Schubsen und Drängeln zu vermeiden.
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Elektronische Geräte

Werden elektronische Geräte (z. B. Smartphones, MP3-Player, Geräte mit Alarmfunktion, …) mit in die Schule gebracht, übernimmt die Schule bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung.
Alle elektronischen Geräte müssen auf dem gesamten Schulgelände während der gesamten Schulzeit (d. h. auch auf dem Weg zum Sportunterricht) stumm- bzw. ausgeschaltet sein.
Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft möglich.
In absoluten Notfällen ist die Nutzung eines Smartphones zur Anforderung des Rettungsdienstes erlaubt.
Jegliche Ton-, Video- und Fotoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten, außer zu unterrichtlichen Zwecken, die die Lehrkraft erlauben muss.
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Kleiderregeln

Wir erwarten von allen an der Schule Tätigen das Tragen angemessener Kleidung (d. h. z. B. keine Sport-/Jogginghosen; keine Trainingsbekleidung; keine extrem kurzen Hosen, Röcke oder Kleider; keine tiefausgeschnittene Oberbekleidung; keine Bekleidung mit rassistischen, sexistischen oder politisch extremen Botschaften).

Kopfbedeckungen werden nach Betreten der Gebäude abgenommen und in den Taschen verstaut oder an die Garderobe gehängt. Ausnahmen aus religiösen Gründen sind möglich.
Zur Bekleidung im Sportunterricht erhält die Schülerschaft zusätzliche Informationen durch die Sportlehrkraft.

Die nachfolgende Seite „Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung“ wird zur Zeit überarbeitet.

Stand: 17.03.2020