Realschule Halden

Entschuldigungen

  • Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch spätestens am zweiten Fehltag (Schul-Tel.-Nr. 02331/3751516).
  • Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Klassenleitung spätestens am dritten der Tag nach der Rückkehr schriftlich den Zeitraum und den Grund für das Schulversäumnis mit (entsprechender Vordruck im Schulplaner).
  • Spätere Entschuldigungen können nicht mehr akzeptiert werden, die Fehlzeit gilt dann als unentschuldigt.
  • Hat ein Schüler durch Fehlzeiten eine Klassenarbeit oder einen Test versäumt, setzt er sich am ersten Tag der Rückkehr mit dem Fachlehrer bezüglich eines Nachschreibetermins in Verbindung.
  • Fehlt ein Schüler unmittelbar vor oder nach den Ferien krankheitsbedingt, so besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests.