Realschule Halden

Stufenplan

Die Stufen:

Der Stufenplan besteht aus fünf Stufen. Beratungsgespräche erfolgen jeweils am Ende einer erreichten Stufe, d.h. nach fünf Einträgen.

Innerhalb des Beratungsgespräches werden Zielvereinbarungen getroffen, die in einem „Verhaltensvertrag“ münden, der überprüft wird. Je nach Stufe werden dann auch Ordnungsmaßnahmen nach SchulG § 53 getroffen. Ändert ein Schüler sein Verhalten nicht, kann am Ende der Stufe 5 auch die Entlassung von der Schule erfolgen.

Stufe 1:
Schüler – Klassenlehrer
Verhaltensvertrag und Ankündigung weiterer Teilnehmer, falls sich nichts ändert

Stufe 2:
Schüler- Eltern – Klassenlehrer – betroffener Lehrer/Vertrauenslehrer
Verhaltensvertrag und Information über Konsequenzen nach den gesetzlichen Bestimmungen

Stufe 3:
Schüler – Eltern – Klassenlehrer – Verbindungs- und/oder Vertrauenslehrer – Schulleiter
Verhaltensvertrag und Umsetzung der Konsequenzen (Ordnungsmaßnahmenkonferenz)

Stufe 4:
Schüler – Eltern – Klassenlehrer – Verbindungslehrer und / oder Vertrauenslehrer – Schulleiter – Jugendhilfe – Behörden und Ämter + Teilkonferenz
Verhaltensvertrag und Androhung der Entlassung von der Schule

Stufe 5:
Schüler – Eltern – Klassenlehrer – Verbindungslehrer und / oder Vertrauenslehrer – Schulleiter – Jugendhilfe – Behörden und Ämter + Teilkonferenz
Entlassung von der Schule

Seit dem Schuljahr 2010/2011 gilt die folgende verbindliche Regelung:

Nach fünf Einträgen hat man die 1. Stufe erreicht.
Es erfolgt ein Beratungsgespräch zwischen dem betroffenen Schüler und dem Klassenlehrer. In diesem Gespräch wird dem Schüler sein problematisches Verhalten noch einmal aufgezeigt. Es folgt eine Vereinbarung über eine Verhaltensänderung, der ein neuer Gesprächstermin nach gewisser Zeit folgt. Der Inhalt dieses Gesprächs wird schriftlich festgehalten und die Eltern des Schülers werden informiert.

Bewährungsphase:

Die Schüler erhalten die Möglichkeit, sich zu bewähren. Wenn sie sechs Monate lang keine weiteren Einträge erhalten, werden sie fünf Einträge zurückgestuft. Sie landen damit auf jeden Fall in der nächst niedrigeren Stufe. Ein Schüler kann es also auch schaffen, bis auf Stufe 0 (keine Einträge) zurückzugelangen. Dies wird im Stammblatt zum Stufenprogramm vermerkt.
Erreicht ein Schüler innerhalb eines Schuljahres nicht die 1. Stufe (er hat also weniger als fünf Einträge), so beginnt er das neue Schuljahr eintragslos, also startet bei Null.
Beispiel:
Ein Schüler befindet sich in der 4. Stufe und hat dort schon drei Einträge. Der letzte Eintrag erfolgte am 1. Juli 2010. Er lässt sich sechs Monate nichts zu Schulden kommen (Stichtag 1. Januar 2011) und wird dann fünf Einträge zurückgestuft. Das heißt, er befindet sich nun in der 3. Stufe und hat dort drei Einträge.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch:
http://www.realschule-am-oberen-schloss.de/