Im Schuljahr 2024/2025 wurde das Konzept „Rote Karte“ eingeführt und löste damit bisherige Konzepte für Unterrichtsstörungen ab.
Die Schüler werden einmalig bei einer Unterrichtsstörung mit einer gelben Karte verwarnt. Weitere Konsequenzen erfolgen nicht. Bei einer weiteren Unterrichtstörung erhält das Kind die „Rote Karte“ und muss den Unterrichtsraum verlassen und den Arbeitsbogen zur roten Karte auf dem Flur bearbeiten. Der Arbeitsbogen zur roten Karte besteht aus drei Aufgaben. Erstens muss das Kind den dafür vorgesehenen Text zum Thema Unterrichtsstörungen abschreiben, dann über das ständige Stören und dessen Folgen reflektieren und zum Schluss darüber schriftlich nachdenken, was es in der Zukunft besser machen kann. Nach der Bearbeitung nimmt das Kind wieder am Unterricht teil. Der ausgefüllte Arbeitsbogen wird mit nach Hause genommen und die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme. Fehlt am nächsten Tag die Unterschrift, darf das Kind nicht am Unterricht teilnehmen, solange die Unterschrift nicht vorliegt.
Bekommt eine Schülerin/ein Schüler die rote Karte zweimal an einem Tag oder dreimal in einem Halbjahr, kommt es zu einem Elterngespräch mit der Klassenleitung und einem Mitglied der Schulleitung. Spätestens nach der sechsten roten Karte im Halbjahr folgt eine Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmenkonferenz.
Ziele:
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit von Schülern
- Einbindung schwieriger Schüler in die Schulgemeinschaft
- Stärkung von Lehrkräften im Umgang mit Schülern in schwierigen Situationen
- Verbesserung des Klassenklimas
- Stärkung der Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule bei Fragen der Erziehung
- Reduzierung des Konfliktpotentials in der Schulgemeinschaft
- Demokratisierung der Schule durch Gleichbehandlung und Transparenz der Abläufe
