Realschule Halden

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft (§72 SchulG) vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Die Schulpflegschaft der Realschule Halden verwaltet in Eigenverantwortung die von den Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres überwiesenen Beträge des Schulpflegschaftsgeldes. Sie unterstützt damit in erster Linie Maßnahmen der inneren Verwaltung der Schule, z.B.

  • Wünsche der Fachschaften nach weiteren Lehr-/Lernmitteln,
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten,
  • Schulfeste etc.